Vom Bundestag bestätigt wurde die Neufassung der Handwerksordnung zum großen Befähigungsnachweis (Meisterprüfung). Ergebniss des Kompromisses zwischen Bund und Ländern: In der Anlage A der geltenden Fassung zur Handwerksordnung fehlt entsprechend einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums "als Ergebniss des Vermittlungsverfahrens" künftig die Ziffer 78 -Fotograf- (jetzt neu 50 Anlage "B"); was nichts anderes bedeutet, als dass die Verpflichtung zur Ablegung einer Meisterprüfung für Fotografen entfällt. Damit entfällt ebenfalls der Meisterzwang zur selbständigen Ausübung dieses Berufs. Nach der Gesellenprüfung kann man sich sofort - ohne Meistevorbereitungskurs und ohne Meisterprüfung - selbständig machen.
Von den bisher aufgelisteten 94 meisterpflichtigen Berufen sind im Vermittlungsausschuss nur noch 41 übrig geblieben. Rot/Grün wollte ursprünglich die Zahl der meisterpflichtigen Berufe auf nur noch 29 begrenzen.
Meisterpflichtig sind damit weiterhin Berufe wie Frisöre, Glaser, Konditoren, Seiler, Brunnenbauer, Stukateure, Büchsenmacher, Bäcker, Metzger, Schornsteinfeger und andere. Entfallen wird - sofern die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses Bundestag und Bundesrat ohne Änderung passieren (was zu Erwarten ist) - die Verpflichtung zur Meisterprüfung als Voraussetzung für eine selbstständige Berufsausübung (Ausbildungsgenehmigung) außerdem für Drucker und Schriftsetzer, Geigenbauer, Vergolder, Keramiker, Klavierbauer, Buchbinder, Schuhmacher, Brauer, Weinküfer und eben Fotografen.
Von Enttäuschung über den Berliner Kompromiß zur Handwerksordnung ist auch beim Institut der deutschen Wirtschaft in Köln die Rede. Im Gegensatz zu den Handwerksinnungen hatte man hier allerdings gehofft, der Meisterzwang würde für deutlich mehr Berufe fallen, wie Klaus-Heiner Röhl, Referent für Mittelstandspolitik, gegenüber der FAZ sagte. "Diese Minimaländerungen" würde die "Diskriminierung der Inländer" im Vergleich zu ihren europäischen Konkurrenten, die leichter ohne Meistertitel tätig werden könnten, nicht beseitigen. Auf diese Weise verschenkt man aus Sicht des wirtschaftsnahen Instituts die Chance, "positive Beschäftigungseffekte" zu erzielen.
Selbstständige "Altgesellen" Qualifizierungsmöglichkeiten brauchen künftig auch jene "Altgesellen", die sich in allen Gewerken ohne Meisterbrief selbstständig machen wollen. Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp, erklärte, dass Gesellen nach sechs Jahren - davon vier in leitender Position - ihren eigenen Betrieb gründen könnten. Damit gilt: auch für diejenigen Gewerke/Berufe - die künftig weiterhin der großen Ausbildungsordnung unterliegen (Meisterzwang Anlage A) fallen Zugangsschranken drastisch. So soll es erfahrenen Gesellen in allen (!) - also auch in den eigentlich noch meisterpflichtigen - Handwerksberufen leichter gemacht werden, sich selbstständig zu machen. Ihnen wird erlaubt, auch ohne Meisterbrief einen Betrieb zu führen, wenn sie sechs Jahre in dem Gewerbe, davon vier Jahre in leitender Stellung, tätig waren. Außerdem müssen sie Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen nachweisen können
Nur diese Berufe unterliegen künftig (formal) noch der Meisterpflicht:
Erste Reaktionen Der Bundesverband des Goldschmiedehandwerks erwägt eine Verfassungsklage gegen das Procedere, denn eine Begründung warum beispielsweise das Goldschmiedehandwerk nicht länger an den Großen Befähigungsnachweis gebunden ist, habe der Gesetzgeber bis heute nicht gegeben, betont Hans J- Wiegleb, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Goldschmiede, Silberschmiede und Juweliere. 19.12.03 10:10
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